Tipps für Kapitalanleger
Der Kauf und die anschließende Vermietung
einer Immobilie (Fremdnutzung) ist seit langem eine solide und attraktive
Geldanlage. Wie bei anderen Kapitalanlagen auch, sollte die Investition
jedoch gut durchdacht sein und professionell abgewickelt werden.
Lage und Zustand der Immobilie sind dabei ebenso
wichtige Kriterien wie der Immobilienmarkt selbst. Hohe Nachfrage und
hohe Mietpreise sind ausschlaggebend für eine attraktive Rendite.
Steuervorteile erkennen und nutzen
Unerlässlich für den Kapitalanleger ist
jedoch neben der Wahl der geeigneten Immobilie die richtige Finanzierung.
Anders als bei der Eigennutzung werden fremd genutzte Immobilien steuerlich
begünstigt. Um die speziellen Vorteile für Kapitalanleger
nicht ungenutzt zu lassen, sollten Sie sich mit den Steueraspekten vertraut
machen:
Abschreibungen
Sie sind Vermieter oder wollen Vermieter werden? Wenn
Sie eine fremd genutzte Immobilie besitzen und diese vermieten oder
verpachten, können Sie die Anschaffungs- und Herstellungskosten
folgendermaßen abschreiben:
Neubauten und Gebrauchtobjekte
Bei Objekten, die nach dem 31. Dezember 1924 fertig gestellt
wurden, können Sie 2% jährlich über maximal 50 Jahre
abschreiben. Bei Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1925 fertig gestellt
wurden, beträgt der Abschreibungssatz 2,5% jährlich über
maximal 40 Jahre.
Denkmalobjekte
Beim Erwerb oder Besitz eines denkmalgeschützten
Gebäudes können Sie die Sanierungskosten abschreiben. Möglich
sind dabei 9% jährlich über acht Jahre, sowie weitere vier
Jahre 7% jährlich. Bei Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2004
erworben wurden, liegt die Abschreibung bei 10% jährlich über
zehn Jahre. Voraussetzung für Abschreibungen: Die Immobilie ist
zu Wohnungszwecken fremd vermietet und zählt zu Ihrem Privatvermögen.
Wie hoch die Kosten für die Herstellung bzw. Sanierung sind oder
wie viele Objekte Sie besitzen, spielt keine Rolle. Allerdings müssen
sie entsprechend nachgewiesen werden. Neben diesen Abschreibungsmöglichkeiten
können auch zahlreiche Werbungskosten steuerlich geltend gemacht
werden.
Hinweis
Diese Information richtet sich an den interessierten Privatanleger.
Sie ist weder als Steuer- oder Rechtsberatung konzipiert noch erhebt
sie den Anspruch, alle für den Anleger relevanten steuerlichen
Aspekte zu beschreiben. Die Darstellungen können die Beratung durch
Ihren Steuerberater daher nicht ersetzen. Sämtliche Ausführungen
basieren auf der gegenwärtigen Rechts- und Steuergesetzeslage (Stand
Dezember 2003). Die künftige Rechtsentwicklung ist jedoch nicht
vorhersehbar und kann zu anderen Ergebnissen führen.
Werbungskosten
Vermieter können Kreditkosten als Werbungskosten
von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen.
Im Jahr der Anschaffung können Kapitalanleger folgende einmalige
Aufwendungen absetzen:
Disagio
Notarkosten für Grundschuldbestellung und Beurkundung des Kaufvertrags
Anwalts- und Gerichtskosten
Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren
Auch in den Folgejahren ergeben sich durch laufende Aufwendungen Steuervorteile,
beispielsweise durch:
Jährliche Darlehenszinsen (Kreditzinsen)
Erhaltungsaufwendungen
Kontoführungsgebühren
Grundsteuer
Versicherungsbeiträge (Bauherrenhaftpflicht-, Gebäudehaftpflicht-
und Gebäudefeuerversicherung)
Sonstige Kosten, die dazu dienen, Mieteinnahmen zu erzielen und zu sichern
(Bsp. Erhaltungsaufwendungen)
Betriebskosten
Disagio
Unter dem Begriff "Disagio" (häufig auch
als "Damnum" bezeichnet) versteht man eine Vorauszahlung von
Zinsen. In diesem Fall behält die Bank bei der Auszahlung des Darlehens
einen Betrag ein - maximal 5% - und verbucht dies als so genanntes Disagio.
In den Folgejahren muss der Darlehensnehmer wegen des Disagios geringere
Raten zahlen, weil die Bank bereits einen Teil der Zinsen einbehalten
hat. Der Effektivzins des Darlehens sollte somit identisch sein - unabhängig
davon, ob Sie ein Disagio vereinbaren oder nicht.
Seit dem 1. Januar 2006 dürfen Kredite, bei denen die Zahlung eines
Disagios vereinbart ist, nur noch zeitanteilig für die Dauer der
Zinsbindung abgeschrieben werden. Das ist neu. Bislang galt: Wer eine
Immobilie zur Vermietung kaufte, konnte das vorab gezahlte Disagio im
Jahr der Fälligkeit komplett steuerlich geltend machen. Ab 1. Januar
2006 ist das nicht mehr möglich.
Ab 2006 können Kapitalanleger die steuerlich relevanten Kosten
für das Disagio über die Dauer der Zinsbindung verteilt abschreiben,
wobei die Zinsbindung mindestens fünf Jahre betragen muss. Beispiel:
Ein Investor nimmt ein zehnjähriges Immobiliendarlehen auf und
vereinbart ein Disagio von 25 000 Euro. Künftig darf er über
einen Zeitraum von zehn Jahren pro Jahr 2500 Euro als Werbungskosten
steuerlich geltend machen.
Um zu klären, ob sich ein Disagio lohnt, sollte sich jeder Kapitalanleger
von einem Steuerberater beide Varianten durchrechnen lassen. Für
Selbstnutzer kommt ein Disagio nicht in Frage, weil die Darlehenszinsen
in diesem Fall nicht steuerlich geltend gemacht werden können.
Tilgungsaussetzung
Das Ziel einer optimalen Finanzierungsstruktur ist es,
die beim Bau einer fremd genutzten Immobilie möglichen Steuereffekte
zu berücksichtigen. Im Gegensatz zu selbst genutzten Immobilien
können bei fremd genutzten Immobilien die zu zahlenden Darlehenszinsen
steuerlich geltend gemacht werden (siehe Werbungskosten).
Es macht für Kapitalanleger daher in der Regel keinen Sinn, das
Darlehen, wie sonst üblich, Monat für Monat zurückzuzahlen,
da sich hierdurch die Zinsbelastung - und somit auch der Steuervorteil
- von Monat zu Monat reduziert.
Stattdessen empfiehlt es sich, ein endfälliges Festdarlehen mit
Tilgungsaussetzung zu vereinbaren. Der monatliche Tilgungsbetrag wird
dabei nicht zur sofortigen Rückzahlung des Darlehens verwendet,
sondern in einen separaten Vermögensaufbauplan investiert. Dadurch
bleiben der Darlehensbetrag und die Zinsbelastung - und somit auch der
Steuervorteil - während der Laufzeit konstant.
Durch diese Optimierung lassen sich über die Laufzeit der Kapitalanlage
erhebliche Steuervorteile erzielen und folglich die Rentabilität
des Investments deutlich steigern.
Wie hoch dieser Vorteil sein kann, zeigt folgendes Beispiel.
Annuitätendarlehen mit einem Zinssatz
von 6,0% und einer anfänglichen Tilgung von 2,0%
Endfälliges Festdarlehen ebenfalls mit 6,0% Zins und einer jährlichen
Einzahlung von 2,0% des Darlehensbetrages in einen separaten Vermögensaufbauplan
Die jährliche Brutto-Belastung würde somit
bei beiden Varianten 12.000 Euro betragen und sich in den kommenden
15 Jahren wie folgt zusammensetzen:
Annuitätendarlehen |
Festdarlehen
mit Tilgungsaussetzung |
Jahr |
Zins |
Tilgung |
Zins |
Tilgung |
Sparrate |
1 |
8.916,00 € |
3.084,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
2 |
8.726,00 € |
3.274,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
3 |
8.524,00 € |
3.476,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
4 |
8.310,00 € |
3.690,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
5 |
8.082,00 € |
3.918,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
6 |
7.840,00 € |
4.160,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
7 |
7.584,00 € |
4.416,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
8 |
7.311,00 € |
4.689,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
9 |
7.022,00 € |
4.978,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
10 |
6.715,00 € |
5.285,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
11 |
6.389,00 € |
5.611,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
12 |
6.043,00 € |
5.957,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
13 |
5.676,00 € |
6.324,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
14 |
5.286,00 € |
6.714,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
15 |
4.872,00 € |
7.128,00 € |
9.000,00 € |
0,00 € |
3.000,00 € |
Summe: |
107.296,00 € |
72.704,00 € |
135.000,00 € |
0,00 € |
45.000,00 € |
Unterstellt man einen durchgängigen Steuersatz
von 40%, ergeben sich dadurch bei den beiden Varianten die folgenden
Steuervorteile:
Annuitätendarlehen
|
Festdarlehen
mit Tilgungsaussetzung |
Vorteil
von Variante 2 |
Jahr |
Zins |
Steuervorteil |
Zins |
Steuervorteil |
1 |
8.916,00 € |
3.566,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
34,00 € |
2 |
8.726,00 € |
3.490,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
110,00 € |
3 |
8.524,00 € |
3.410,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
190,00 € |
4 |
8.310,00 € |
3.324,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
276,00 € |
5 |
8.082,00 € |
3.233,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
367,00 € |
6 |
7.840,00 € |
3.136,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
464,00 € |
7 |
7.584,00 € |
3.034,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
566,00 € |
8 |
7.311,00 € |
2.924,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
676,00 € |
9 |
7.022,00 € |
2.809,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
791,00 € |
10 |
6.715,00 € |
2.686,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
914,00 € |
11 |
6.389,00 € |
2.556,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
1.044,00 € |
12 |
6.043,00 € |
2.417,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
1.183,00 € |
13 |
5.676,00 € |
2.270,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
1.330,00 € |
14 |
5.286,00 € |
2.114,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
1.486,00 € |
15 |
4.872,00 € |
1.949,00 € |
9.000,00 € |
3.600,00 € |
1.651,00 € |
Summe |
107.296,00 € |
42.918,00 € |
135.000,00 € |
54.000,00 € |
11.082,00 € |
Wie man der Tabelle entnehmen kann, reduziert sich beim
Annuitätendarlehen die Zinsbelastung von Jahr zu Jahr - und mit
ihr auch der steuerliche Vorteil. Im Gegensatz dazu bleibt der Darlehensbetrag
beim Festdarlehen konstant, wodurch sich auch die Zinsbelastung und
der Steuervorteil nicht verändern.
Über 15 Jahre ergibt sich in diesem Beispiel ein
kumulierter Vorteil von 11.082 Euro. Berücksichtigt man zudem,
dass der jährliche Vorteil wieder angelegt werden kann, ergibt
sich schon bei einer angenommenen Wiederanlagerendite von nur 5,0% nach
15 Jahren ein Vorteil von 13.735 Euro zugunsten des Festdarlehens mit
Tilgungsaussetzung.
Beitragsdepot
Neben der Optimierung der laufenden Tilgung spielt auch
die Optimierung des Eigenkapitaleinsatzes eine wesentliche Rolle.
Anstatt das Eigenkapital direkt in die Immobilie einzuzahlen, empfiehlt
sich für den Kapitalanleger häufig der Einsatz eines so genannten
Beitragsdepots.
Dabei nehmen wir an, dass anstelle von 50.000 Euro nur 25.000 Euro direkt
in die Immobilie fließen und die restlichen 25.000 Euro des Eigenkapitals
in eine Steueroptimierte Vermögensanlage (das Beitragsdepot) investiert
werden. Hierdurch erhöht sich der Finanzierungsbedarf von 150.000
Euro auf 175.000 Euro.
Der sich daraus ergebende Anstieg in der Zinsbelastung von 9.000 Euro
pro Jahr auf 10.500 Euro pro Jahr wird kompensiert durch eine von 3.000
Euro auf 1.500 Euro pro Jahr reduzierte Sparrate, so dass die Gesamtaufwendungen
(Zins + Sparrate) von 12.000 Euro pro Jahr unverändert bleiben
(siehe folgendes Beispiel).
|
Festdarlehen
ohne Beitragsdepot |
Festdarlehen
mit Beitragsdepot |
Jahr |
Zins |
Sparrate |
Zins |
Sparrate |
1 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
2 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
3 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
4 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
5 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
6 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
7 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
8 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
9 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
10 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
11 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
12 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
13 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
14 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
15 |
9.000,00 € |
3.000,00 € |
10.500,00 € |
1.500,00 € |
Summe: |
135.000,00 € |
45.000,00 € |
157.500,00 € |
22.500,00 € |
Durch die höhere Zinsbelastung erhöht sich auch der Steuereffekt.
Im Vergleich zur ersten Variante, dem Annuitätendarlehen, ergibt
sich somit der folgende Vorteil:
|
Annuitätendarlehen |
Festdarlehen
mit Tilgungsaussetzung
und Beitragsdepot
|
Vorteil
von
Variante 2
|
Jahr |
Zins |
Steuervorteil |
Zins |
Steuervorteil |
1 |
8.916,00 € |
3.566,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
634,00 € |
2 |
8.726,00 € |
3.490,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
710,00 € |
3 |
8.524,00 € |
3.410,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
790,00 € |
4 |
8.310,00 € |
3.324,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
876,00 € |
5 |
8.082,00 € |
3.233,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
967,00 € |
6 |
7.840,00 € |
3.136,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
1.064,00 € |
7 |
7.584,00 € |
3.034,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
1.166,00 € |
8 |
7.311,00 € |
2.924,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
1.276,00 € |
9 |
7.022,00 € |
2.809,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
1.391,00 € |
10 |
6.715,00 € |
2.686,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
1.514,00 € |
11 |
6.389,00 € |
2.556,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
1.644,00 € |
12 |
6.043,00 € |
2.417,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
1.783,00 € |
13 |
5.676,00 € |
2.270,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
1.930,00 € |
14 |
5.286,00 € |
2.114,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
2.086,00 € |
15 |
4.872,00 € |
1.949,00 € |
10.500,00 € |
4.200,00 € |
2.251,00 € |
Summe: |
107.296,00 € |
42.918,00 € |
135.000,00 € |
54.000,00 € |
20.082,00 € |
Bei einer Wiederanlage dieses Steuervorteils zu 5,0%
erwirtschaftet die Finanzierungslösung mit Beitragsdepot und Tilgungsaussetzung
ein Plus von 26.682 Euro gegenüber dem Annuitätendarlehen.
Das sind 12.947 Euro mehr als bei der Variante ohne Beitragsdepot.
Diese erheblichen Unterschiede belegen, wie wichtig die Optimierung
von Tilgung und Eigenkapitaleinsatz für Kapitalanleger ist. Die
Kombination aus einem Festdarlehen mit einem Beitragsdepot macht daher
für praktisch jeden Kapitalanleger Sinn, der in Deutschland steuerpflichtig
ist und dies voraussichtlich auch in Zukunft sein wird.
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