Wie erhalte ich einen zinsgünstigen Kredit?
Um eine Immobilie für einen zinsgünstigen
Kredit beleihen zu können, müssen Sie eine (weitgehend) schuldenfreie
Immobilie besitzen. Dann können Sie den Kredit über eine Grundschuld
absichern.
Dazu wird eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
Sie dient dem Darlehensgeber als Pfand, falls das Darlehen nicht vertragsgemäß
zurückgezahlt wird.
Da eine Grundschuld auch ohne Forderungen weiterbestehen
kann, ist es mitunter möglich, eine alte Grundschuld erneut als
Sicherheit für eine Kapitalbeschaffung heranzuziehen. In diesem
Fall wird die Grundschuld in Form einer Abtretung auf den neuen Darlehensgeber
übertragen.
Unser Tipp
Wenn Sie Ihr Grundschulddarlehen zurückgezahlt
haben und in absehbarer Zeit eine weitere Finanzierung planen, sollten
Sie die Grundschuld nicht vorschnell löschen lassen. Denn: Sowohl
die Löschung als auch der Neueintrag kosten Geld. Und im Falle
einer erneuten Inanspruchnahme einer bestehenden Grundschuld kann diese
gegen eine deutlich geringere Gebühr auf den neuen Darlehensgeber
übertragen werden.
Für die Veränderung von Grundbucheinträgen
fallen Notar- und Grundbuchkosten an.
Die Kreditwürdigkeit sowie der Wert dieser
Sicherheit wird bestimmt durch den Beleihungsauslauf. Der Beleihungsauslauf
gibt an, wie hoch der Anteil des Darlehens am Objektwert ist. Grundsätzlich
gilt: Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto besser die Konditionen.
Die günstigsten Konditionen können angeboten werden, wenn
der von Ihnen gewünschte Darlehensbetrag 60 Prozent des Objektwertes
nicht übersteigt. Bitte beachten Sie, dass eventuell bestehende
Vorlasten in Form noch eingetragener Grundschulden den Darlehensbetrag
entsprechend verringern.
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